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Stadtentwicklung - die Stadt als qualitativen Lebensraum

Die Stadt als Lebensraum

 

mmer mehr Menschen zieht es in die Städte. Die Stadt wird zum Lebensraum, Wohn- und Lebensqualität zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur, kurze Wege, attraktiven kommunikativen öffentlichen Raum aus. Eine gute Durchgrünung sorgt für ein ausgewogenes Stadtklima. Frischluftschneisen müssen erhalten bleiben.

Radwegenetze, barrierefreie Zugänge und eine gute Vernetzung der öffentlichen Verkehrsmittel sind Faktoren, die für eine gute Stadtentwicklung sprechen.

Dafür setzen wir uns ein.

Dringend notwendig ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sanierung und Abriss von älteren Gebäuden darf nicht dazu führen, dass ein finanziell geringer ausgestatteter Bevölkerungsteil aus attraktiv gelegenen Wohngebieten vertrieben wird. Hier sehen wir besonders unsere städtische Tochtergesellschaft GWG gefordert.

Die Stadtplanung ist gefordert, das Prinzip der Innen- vor Außenentwicklung so umzusetzen, dass nicht einzelne Quartiere langfristig an Lebensqualität verlieren. Eine bauliche Verdichtung führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und damit zu einer erheblichen Mehrbelastung durch Lärm und Schadstoffbelastung.


Gestaltungsbeirat lehnt Entwurf für Katharinenhof (früher K 8) ab | Bedenken der Grünen und Unabhängigen bestätigt

 

Ein Bericht über die Sitzung des Gestaltungsbeirats am 21. Januar 2016 in der VHS

Die Entwicklung des Areals „Katharinenstraße/Hofstattstraße" früher „K8" genannt und jetzt „Katharinenhof" ist seit geraumer Zeit ins Stocken geraten.

Grund dafür ist unter anderem, dass der Investor und die Planer über die Köpfe der Reutlinger Bürgerinnen und Bürger und unter Missachtung der Vorgaben des Altstadt-Rahmenplans, der ZIP-Planung, einer mit großer Bürgerbeteiligung erstellten zukunftsorientierten Innenstadtplanung, dieses Areal überplant hatten. Das Areal umfasste die Katharinenstraße 4 bis 10 und den dahinterliegenden Bereich der Hofstattstraße.

Es sollten große zusammenhängende Geschäftsflächen für den Einzelhandel entstehen. Dies schien zunächst nur möglich, wenn alte stadtbildprägende Häuser wie Katharinenstraße 4, 6, 8 und 10 abgerissen werden. In der Bevölkerung regte sich rasch Widerstand gegen den Abbruch der Häuser. Außerdem wurde mit den Besitzern des Hauses Nr. 10 keine Einigung erzielt.
Auch unsere Fraktion war mit der Planung nicht glücklich. Wir sehen durchaus, dass der Einzelhandel in Reutlingen gestärkt werden muss, und auch die dafür notwendigen Flächen benötigt werden. Aber wir sind der festen Überzeugung, dass dies nicht auf Kosten von altstadtprägenden Häusern wie in diesem Bereich gehen darf.
Aufgrund der heftigen Proteste aus der Bevölkerung, und der lebhaften Diskussion im Gemeinderat, wurde der erste Entwurf verworfen.

Der planende Architekt Wolfgang Riehle legte nun eine abgeänderte Planung vor. Die Eingriffe in die Bausubstanz waren nicht mehr ganz so gravierend, das Haus Nummer 10 wurde nicht mehr mit einbezogen. Aber auch diese Planung fand nicht bei allen Zustimmung. Ein Problem etwa ist, dass es keinen öffentlichen Durchgang von der Katharinenstraße in die Hofstattstraße gibt wie dies im Altstadtrahmen vorgesehen ist. Der Innenhof ist nicht ebenerdig, sondern um eine Etage hochgesetzt.

Nun sollte auf Anregung aus den Fraktionen und nach einem Gemeinderatsbeschluss ein unabhängiger Gestaltungsbeirat die neue Planung bewerten und beurteilen.

Die öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirats fand dann am 21. Januar 2016 in den Räumen der VHS statt. Die Resonanz war groß, die Zuschauerbänke waren voll. Neben dem Investor waren auch die zuständigen Vertreter der Stadtverwaltung anwesend. Der planende Architekt des Projektes Wolfgang Riehle stellt die aktuelle Planung dem Gremium vor.

Die Vorsitzende des 8-köpfigen Beirats Jórunn Ragnarsdóttir kam gleich zur Sache. Fachlich versiert, höflich aber dennoch mit einer Bestimmtheit, die fast alle im Saal erstaunen ließ, wurde die Planung von Architekt Wolfgang Riehle konsequent in jeder Hinsicht hinterfragt. Trotz der Wertschätzung und Anerkennung der fachlichen Kompetenz von Herrn Riehle wies Frau Ragnarsdóttir auf die auch nach Meinung des Beirates, falschen Ansätze in der Planung hin. Die oben genannten wesentlichen Kritikpunkte aus der öffentlichen Debatte wurden von ihr bestätigt. Darüber hinaus wurde der Verlust der Erkennbarkeit der einzelnen Altstadthäuser (Parzellierung) beklagt.

Der Gestaltungsbeirat forderte Architekt Wolfgang Riehle höflich auf, eine neue geänderte Planung dem Beirat vorzulegen.

Der Gestaltungsbeirat legte besonderen Wert auf seine Unabhängigkeit und Neutralität. Die Mitglieder betonten, sie seien keiner der beteiligten Parteien verpflichtet, sondern urteilen und begutachten rein an den architektonischen Gegebenheiten des Städtebildes der Reutlinger Altstadt.

1. Durch diese Bestätigung des Gestaltungsbeirat und den Bedenken des Reutlinger Geschichtsvereines hat unsere Fraktion bereits in der vergangenen Sitzungsperiode des Gemeinderats unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Ansiedlung von Einzelhandel in der Altstadt begrüßt, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass das Stadtbild erhalten bleiben muss und auch Neubauten altstadtgerecht gestaltet werden müssen. Dies sowohl was ihre Bauweise aber auch die Fassade betreffen, einschließlich der Verwendung von altstadtgerechten Materialien. Dem entspricht die nunmehr neu vorgelegte Planung durch das Architekturbüro Riehle auch aus Sicht des Gestaltungsbeirates nicht. Dieser hat in hervorragender Weise aufgezeigt, was möglich und notwendig ist um die Hofstattstraße und das Gerberviertel nicht dauerhaft zum Hinterhof der Altstadt verkommen zu lassen. Dies kann auch nicht im Sinne des Einzelhandels sein. Die Attraktivität der Altstadt ist ein Hauptgrund für die Menschen in der Innenstadt einzukaufen.

Außerdem hatten wir bereits am 11.11.2014 den Antrag auf Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens und Erlass einer Veränderungssperre gestellt. Leider wurde dieser Antrag von der Verwaltung über ein Jahr nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt und damit wertvolle Zeit verloren. Aufgabe dieses Planungsverfahrens wäre es gewesen eine Lösung zu finden, die sowohl dem Einzelhandel als auch dem historischen Stadtkern gerecht wird.

Fehlende Genehmigungsfähigkeit der beantragten Baugenehmigung

Ein Anspruch des Bauantragstellers auf die beantragte Baugenehmigung besteht nicht. Der Gemeinderat ist also in seiner Entscheidung über den Bauantrag völlig frei.

Im Gegenteil: Die Planung widerspricht den Grundzügen der Planung des derzeit geltenden Bebauungsplans und ist deshalb bereits aus rechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Eine gleichwohl erteilte Baugenehmigung wäre rechtswidrig.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist nach § 31 Baugesetzbuch nur in den Fällen möglich, in denen die Grundzüge der Planung nicht tangiert werden. Zu den Grundzügen der Planung gehört aber insbesondere der öffentliche Durchgang zwischen Katharinenstraße und Hofstattstraße. Diesen sieht die vorgelegte Planung nicht vor, eine Befreiung von dieser Festsetzung ist deshalb nicht möglich.

Die vorgesehene Verbindung zwischen Hofstattstraße und Katharinenstraße durch ein Ladengeschäft während der üblichen Öffnungszeiten kann weder planungsrechtlich noch tatsächlich eine dauerhafte öffentliche Verbindung der beiden Straßen ersetzen. Selbst wenn rechtlich ein öffentliches Gehrecht durch ein Ladengeschäft im Grundbuch eingetragen werden könnte (was wir anzweifeln) könnte dieses als solches schon rein optisch nicht wahrgenommen werden. Niemand könnte den Eindruck haben, dass er einen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Weg betritt und keinen privaten Raum. Damit kann deshalb das Ziel des geltenden Bebauungsplans nicht erreicht werden.

Wir werden deshalb gegen dieses Vorhaben in der vorgelegten Form stimmen. Mit der Weiterführung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens, soll dem Einzelhandel ein Weg aufgezeigt werden wie Stadtgestaltung und Wirtschaft gut zusammenpassen; in anderen Städten ist dies auch möglich, warum nicht in Reutlingen.


Ein besonders feinstaub belastetes Quartier ist die Reutlinger Oststadt

 

Bürgerinnen und Bürger müssen in die weitere Planung einbezogen werden.

Hier gab es in den vergangenen Jahren eine enorme Verdichtung durch verschiedene Baumaßnahmen. Dadurch ist der Baumbestand reduziert worden, Vorgärten – ein für die Oststadtbebauung typisches Merkmal – sind verschwunden.

Der Entwurf zum Oststadtrahmenplan ist vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen worden, allerdings ist die Bürgerbeteiligung nicht zu Ende geführt und damit liegt keine endgültige Fassung dieses Rahmenplanes vor.